Im letzten Sommer hat die Standeskommission die Regelung für die Volksschullehrpersonen für den Bezug von Treueprämien geändert. Seit dem 1. August 2018 können Lehrerinnen und Lehrer, die ihnen aufgrund des Dienstalters zustehenden Treueprämien wie bereits bis vor einigen Jahren statt als Geldbetrag vollständig in Form von Ferien beziehen. Nun hat die Standeskommission die bestehende Einschränkung, dass nur die Hälfte einer Prämie als Ferien bezogen werden kann, auch für die Lehrpersonen am Gymnasium fallengelassen. Sie hat den Standeskommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 angepasst.
Ferner hat die Standeskommission die Gehaltsskala für die Gymnasiallehrpersonen für das Jahr 2019 erlassen. Darin enthalten ist die vom Grossen Rat am 3. Dezember 2018 bewilligte teuerungsbedingte Lohnerhöhung von 1%. Die Standeskommission hat im Weiteren beschlossen, den Lehrpersonen am Gymnasium den ordentlichen Stufenanstieg per 1. August 2019 zu gewähren. Die Änderungen im Standeskommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung gelten ab 1. Januar 2019.