Mehr Personal für Seniorenwohnheim Brenden

Die Personalplanung im Seniorenwohnheim Brenden stellt immer wieder eine der grösseren Herausforderungen dar. Die Anstellung von ausreichend Fach- und Hilfspersonal ist nach den Richtlinien des kantonalen Richtstellenplans vorgeschrieben. Aus Bewohneranzahl und Umfang der Hilfsbedürftigkeit in Minuten pro Tag (ermittelt durch das Besa-System) wird im Richtstellenplan der Bedarf an Fach- und Hilfspersonal ermittelt.

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Der aktuell vom Gemeinderat bewilligte Stellenplan umfasst 1265 Stellenprozente. Die Erfahrung zeigt, dass mit jeder Veränderung bei den Pensionären der Stellenplan nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich entsteht ein Engpass, sobald Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Weiterbildungen teilnehmen müssen, krank sind oder Ferien beziehen. Kompensiert werden können solche Engpässe nur durch vermehrten Einsatz der verbleibenden Mitarbeitenden, was wiederum zu Anhäufung von Ferientagen und/oder Überzeit führt.

Die Kommission für das Alter hat die Situation analysiert und dem Gemeinderat eine Anhebung und eine flexible Handhabung des Stellenplans beantragt. Der Gemeinderat hat die Anpassung des Stellenplans um 185 Stellenprozente bewilligt und die Kommission für das Alter wird verpflichtet, mit diesem Spielraum unter Berücksichtigung von Belegung, Verhältnismässigkeit, Pflege- und Betreuungsbedarf verantwortungsbewusst umzugehen.

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