Mehr Ressourcen für Ortsplanung und Gemeindeentwicklung

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Herisau befand sich nach der Ablehnung durch die Stimmberechtigten 2013 in einer Warteschlaufe. Nun, da der Kanton seine Planungsmittel an das 2013 angenommene Bundesgesetz über die Raumplanung angepasst und seine Richtplanung, das Baugesetz und die Bauverordnung per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt hat, kann es auf der Gemeindeebene weitergehen.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Für die Überprüfung sowie Anpassung des Gemeinderichtplans, der Zonenpläne, der Schutzpläne und Inventare, des Erschliessungsprogramms sowie neu eine Innenentwicklungsstrategie, ein Freiraumkonzept (Biodiversität), die Überprüfung aller Sondernutzungspläne und weitere Spezialaufgaben, hat der Gemeinderat für die nächsten drei bis vier Jahre 570‘000 Franken bewilligt.

Damit der Prozess kontinuierlich vorangetrieben werden kann, wurde zudem eine neue Stelle „Projektleiter Gemeindeentwicklung“ geschaffen. Nur so kann die Ortsplanungsrevision zügig abgewickelt werden. Ein Teil der zusätzlichen Ressourcen soll für Projekte der Zentrums- und Arealentwicklungen unter der Führung des Gemeindepräsidenten zur Verfügung stehen.

Weitere Artikel