Nach drei Jahren diverse Mängel festgestellt

Das bestehende Personalreglement ist seit Anfang 2016 in Kraft und offenbarte in der praktischen Handhabung diverse Ma?ngel. Das Reglement ist eine Durchmischung von öffentlichem und privatem Recht, wobei die Handhabung des jeweiligen Rechtes nicht klar aufeinander abgestimmt ist.

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Zudem sind in der praktischen Anwendung immer wieder verschiedene Fragestellungen aufgetreten, da diese im Personalreglement nur oberfla?chlich beschrieben waren. Die Personalvertreter wie auch der Gemeinderat wu?nschten daher eine Überarbeitung.

Das Personalreglement regelt die Rechte und Pflichten fu?r die Gemeinde Teufen als Arbeitgeberin und deren Mitarbeitende als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Ausnahme des Lehrpersonals an den Schulen, soweit dieses den Bestimmungen des Gesetzes u?ber Schule und Bildung (Schulgesetz) respektive der Verordnung u?ber die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (Anstellungsverordnung Volksschule) unterstehen. Ebenso gilt es nicht fu?r die durch das
Volk gewa?hlten Amtspersonen, soweit diese besonderen Vorschriften unterstehen.

Das neue Personalreglement wurde durch eine gemischte Arbeitsgruppe von Angestellten und Vertretern des Arbeitgebers mit Begleitung einer Fachperson erarbeitet, durch die Personal- und Verwaltungskommission u?berpru?ft und durch den Gemeinderat verabschiedet. Im Rahmen der Erarbeitung wurde daru?ber hinaus ein Vernehmlassungsverfahren bei sa?mtlichen Angestellten durchgefu?hrt.

Das neue Reglement beseitigt Unsicherheiten im bestehenden Recht und vereinigt verschiedene personalrechtliche Beschlu?sse und Weisungen, die in vergangener Zeit zusa?tzlich zum bestehenden Reglement erlassen wurden. Die bestehende Funktionenu?bersicht und Lohntabelle (Anhang 1) wurde nicht vera?ndert. Die Regelungen u?ber die Arbeitszeit (Anhang 2) und die Entscha?digungen (Anhang 3) wurden aktualisiert.

Die wesentlichsten A?nderungen sind:

– fünf Tage bezahlter Urlaub fu?r die Ausu?bung o?ffentlicher A?mter
– Der Vaterschaftsurlaub wird von bisher fünf Tagen auf neu zehn Arbeitstage erho?ht
– Treuepra?mien in ungeraden Jahren (15, 25, 35, 45 Jahre) ko?nnen nicht mehr als Ferien bezogen werden
– Anpassung der Zulagen fu?r Nacht- und Wochenendarbeit von sieben auf zehn Franken pro Stunde
– Anpassung des zeitlichen Ku?ndigungsschutzes bei Krankheit und Unfall auf generell 90 Tage (vorher zweites bis fünftes Jahr 90 Tage, ab sechstem Jahr 180 Tage)

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