Neue Pflichtenhefte für die gemeinderätlichen Kommissionen

Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Volkswahl für die Schulkommission hat der Gemeinderat ein neues Pflichtenheft für die Schulkommission genehmigt und gleichzeitig beschlossen, auch die anderen bestehenden Pflichtenhefte zu überarbeiten.

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Mit der Abschaffung der Volkswahl für die Schulkommissionsmitglieder ist die Schulkommission wieder den anderen gemeinderätlichen Kommissionen gleichgestellt, d.h. der Gemeinderat musste die Kompetenzen der Schulkommission neu regeln. Aufgrund des gefassten Beschlusses behält die Schulkommission ihre bereits bestehenden Verantwortungen und Kompetenzen wie die strategische Führung der Schule, die Festlegung des Angebotes und die Organisation der Volksschule im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung sowie die Wahl des festangestellten Lehrpersonals. Das Pflichtenheft tritt mit Beginn des neuen Amtsjahres am 1. Juni 2019 in Kraft.

Gleichzeitig mit der Verabschiedung dieses neuen Pflichtenheftes hat der Gemeinderat beschlossen, dass die bestehenden Pflichtenhefte für die weiteren gemeinderätlichen Kommissionen überarbeitet werden. Diese sind mit einer Ausnahme weit über 15 Jahre alt. Aufgaben sind seither aufgrund neuer Gesetze und Verordnungen dazu gekommen, andere durch neue Zusammenarbeitsformen Gesetzesänderungen weggefallen. Diese Pflichtenhefte sollen wenn möglich auf den 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt werden.

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