Neue Taxen und Tarife ab nächstem Freitag gültig

Die Betreuungstaxen in den Heimen Lindenhügel und unteres Gremm werden vereinheitlicht und den tatsächlichen Kosten ohne Quersubventionierung angepasst.

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Beim Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen fallen Kosten für Wohnen, Betreuung und Pflege an. Die Pflegefinanzierung ist bundesrechtlich geregelt und liegt damit nicht im Ermessen der Gemeinde. Die Höchstansätze legt der Kanton fest. Mit Beschluss vom 18. September 2018 hob der Regierungsrat die geltenden Höchstansätze an. Bei der Betreuung ist eine wichtige gesetzliche Vorgabe, dass diese kostendeckend erbracht werden muss, und dass keine Quersubventionierung zwischen Betreuung und Wohnen erfolgen darf. Die Gestaltung der Pensionstaxen liegt im Ermessen der Gemeinde. In Teufen gibt das Heimreglement den Grundsatz vor, dass die Gemeinde für die Infrastruktur aufkommt, und die Bewohnerinnen und Bewohner für die Betriebskosten. Diese Rechnung muss ausgeglichen sein. Auf Antrag der Heimkommission beschloss der Gemeinderat neue Taxen und Tarife gültig ab 1. März 2019.

Weil in den beiden Häusern Lindenhügel und Unteres Gremm qualitativ dieselbe Arbeit geleistet wird, werden die Betreuungstaxen vereinheitlicht und den tatsächlichen Kosten ohne Quersubventionierung angepasst. Im Haus Lindenhügel führt dies zu einer grösseren Erhöhung, weil dort die notwendigen Anpassungen in den letzten Jahren nicht vorgenommen wurden.

Im Gegensatz zu den Betreuungstaxen können die Pensionstaxen in Teufen gesenkt werden. Dieser Umstand hängt im Wesentlichen mit drei Faktoren zusammen: der Reduktion der Kosten durch die Schliessung des Hauses Bächli, Kosteneinsparnisse aufgrund der Reorganisation der Heime Teufen mit der Einführung einer Gesamtleitung, sowie mit der damit verbundenen Harmonisierung der Arbeitsabläufe, Nutzung von Synergien und Vermeidung von Doppelspurigkeiten in beiden Alters- und Pflegeheimen. Ausserdem werden im Bereich der Pensionstaxen mit den Tarifanpassungen Verein-fachungen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingeführt. So werden die neuen Pensionspreise nach dem Prinzip «alles inklusive» aufgebaut. Dies bedeutet, dass inskünftig diverse Nebenleistungen und Kleinkonsumationen, welche in der Vergangen-heit mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand individuell abgerechnet wurden, neu in der Pensionstaxe inbegriffen sind.

Die Gemeinde Teufen schöpft die neuen Höchstansätze des Kantons für die Pflege vorderhand nicht aus. Dennoch resultiert insgesamt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime Teufen eine finanzielle Entlastung, je nach persönlicher Situation in einem unterschiedlichen Ausmass. Die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige wurden fristgerecht mit einem persönlichen Schreiben über die neue Tarifstruktur informiert.

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