Neuer Präsident bei Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse

Rechtsanwalt Hubert Gmünder wird per 1. Juni 2019 als neuer Präsident der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse gewählt. Damit die Schlichtungsstelle bei einem Ausfall des Präsidenten oder eines Schlichters einen Ersatz aus ihren Reihen bestimmen kann, sind die bisherigen Mitglieder als Ersatzschlichter gewählt worden.

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Im Kanton Appenzell I.Rh. besteht eine Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse mit zwei Abteilungen. Unter der Führung des Präsidenten werden Mietfälle im inneren und im äusseren Landesteil von je zwei gewählten Schlichtern behandelt. Rechtsanwalt Emil Nisple hat nach langjähriger Amtstätigkeit auf das Ende des am 31. Mai 2019 auslaufenden Amtsjahrs seinen Rücktritt als Präsident der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse eingereicht. Nun hat die Standeskommission Rechtsanwalt Hubert Gmünder per 1. Juni 2019 zu seinem Nachfolger gewählt. Im Zusammenhang mit dieser Wahl ist auch festgelegt worden, wie die Stellvertretungen bei einem Ausfall oder Ausstand des Präsidenten oder eines Schlichters zu bestimmen sind.
Bei einem Ausfall des Präsidenten hat die Schlichtungsstelle einen Ersatz aus ihren Reihen zu bestimmen. Die Schlichtungsbehörde jenes Landesteils, welche die Stellvertretung des Präsidenten stellt, muss mit einem Mitglied der Behörde des anderen Landesteils ergänzt werden. Beim Ausfall eines Mitglieds einer Schlichtungsbehörde ist ein Mitglied der Behörde des anderen Landesteils aufzubieten. Kann sich eine Schlichtungsbehörde nicht auf die Bestimmung eines Ersatzes für das Präsidium oder ein Mitglied einigen, ist die Angelegenheit unter Zuzug aller Schlichter beider Behörden zu entscheiden. Damit der Ersatz eines Mitglieds einer Schlichtungsbehörde durch eines der Behörde aus dem anderen Landesteil möglich ist, hat die Standeskommission alle Schlichter ab sofort zu Ersatzmitgliedern der Behörde des anderen Landesteils ernannt.

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