Nutzungsideen für ehemaliges Schlachthaus gesucht

Der Bau eines Entsorgungshofs am Standort des ehemaligen Schlachthauses wird nach eingehender Prüfung verworfen.

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Die Wertstoffentsorgung hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Die starren Abholtermine der Sammeltouren für Wertstoffe sind oft ein Problem für die heutigen Bedürfnisse. Recycling soll möglichst einfach und zu flexiblen Sammelzeiten möglich sein. Daher hat der Gemeinderat eine Projektgruppe beauftragt, den Trend zu zentralen Entsorgungshöfen auch für Heiden zu prüfen.

Als möglicher Standort für einen Entsorgungshof für Siedlungs- und siedlungsähnliche Abfälle wurde das ehemalige Schlachthause gesehen. Nach eingehender Prüfung muss dieser Standort jedoch verworfen werden. Einerseits fehlen Abstellflächen für Mulden und Container, anderseits ist die Verkehrsfläche nicht gross genug für Parkplätze und das Rangieren der LKWs. Das Gebäude ist im ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt. Gemäss dem Heimatschutz AR ist das Gebäude von grossem historischem Wert. Eine Abbruchbewilligung könnte lediglich erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine andere Nutzung möglich ist. Doch auch bei einem Abbruch wäre der Platz nicht ausreichend, um einen sinnvollen Entsorgungshof und einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Somit steht das ehemalige Schlachthaus für neue Pläne zur Verfügung. Ideen für eine Neunutzung werden von der Gemeinde gerne entgegen genommen.

Es wurden erfolglos verschiedene weitere Standorte geprüft. Ein Entsorgungshof bedarf einer regelmässigen Kontrolle und Betreuung vor Ort. Daher macht es organisatorisch nur Sinn, wenn ein Entsorgungshof am gleichen Standort wie der kommunale Werkhof umgesetzt wird. So könnten Synergien genutzt werden und die Werkhofmitarbeiter könnten sich in Randzeiten oder nach Bedarf den anfallenden Arbeiten auf dem Entsorgungshof widmen. Der derzeitige Standort des kommunalen Werkhofs ist jedoch bereits an den Kapazitätsgrenzen. Eine Erweiterung für die Entgegennahme von zusätzlichen Wertstoffen am bestehenden Standort ist kaum möglich. Vorderhand wird auf den Bau eines Entsorgungshofes verzichtet. Sollten für den kommunalen Werkhof ein neuer Standort oder eine Grundstückerweiterung erwogen werden, wird dann gleichzeitig die Möglichkeit eines Entsorgungshofs mitgeprüft werden.

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