Das inzwischen abparzellierte und nicht mehr dem BGBB unterstellte Grundstück Nr. 1767 ist ein Teil des gemeindeeigenen Landwirtschaftsbetriebs «Schönenbüel», liegt in der Landwirtschaftszone und umfasst 966 Quadratmeter.
Gemäss Gemeindeordnung unterliegen Veräusserungen von Grundstücken, wenn deren Erlös grösser ist als 10 Prozent einer Steuereinheit, jedoch kleiner als 25 Prozent, dem fakultativen Referendum. Eine Steuereinheit beträgt aktuell 4,305 Millionen Franken; Es wird mit einem Verkaufserlös von über Fr. 430000.00, jedoch unter 25 Prozent einer Steuereinheit gerechnet.
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist läuft seit Freitag, 23. August 2019, bis Montag, 23. September 2019.