Pensenverschiebungen bei der Steuerverwaltung

Infolge eines voraussichtlich längeren Ausfalls hat die Standeskommission im Juli 2019 beschlossen, die Stelle einer Steuerkommissärin oder eines Steuerkommissärs mit einem 50%-Pensum auszuschreiben. Das Finanzdepartement hat die Situation intern überprüft und der Standeskommission eine neue Lösung vorgeschlagen.

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Da zwei Mitarbeitende der Steuerverwaltung Pensenreduktionen wünschen und intern kleinere Pensenverschiebungen vorgenommen werden können, kann die Stelle einer Steuerkommissärin oder eines Steuerkommissärs statt mit einem Pensum von 50% mit einem solchen von 80% bis 90% zur Besetzung ausgeschrieben werden.
Zudem wird infolge Pensionierung eine Sachbearbeiterstelle im Umfang von 40 Stellenprozenten im Bereich der Verrechnungssteuer frei. Diese kann ebenfalls auf den 1. Januar 2020 hin ausgeschrieben werden.
Die beiden Ausschreibungen erfolgen im Rahmen des bestehenden Stellenplans.

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