Projekte Neubau Kanzlei und Wohnhaus auf Kurs

Die Genehmigung des Kaufrechtsvertrags der Einwohnergemeinde Urnäsch mit der Firma Fevesta Wohnbau AG mit Sitz in Frauenfeld betreffend Einräumung eines übertragbaren Kaufrechts von ca. 723 m2 Bauland ab Liegenschaft Nr. 1863 „Dorf“, Urnäsch wird dem fakultativen Referendum unterstellt.

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Die Ausführungsplanung für den Neubau der Gemeindekanzlei sowie das südlich an die Gemeindekanzlei-Liegenschaft angrenzende Wohnhaus ist auf Kurs. Während der Abbruch- und Neubau der Gemeindekanzlei über den Gemeindefinanzhaushalt finanziert wird, erfolgt der Neubau des Wohnhauses durch einen Investor.

Nachdem der ursprüngliche Investor sein Interesse am Wohnhausbau nach den Sommerferien zurückgezogen hat, konnte mit der Firma Fevesta Wohnbau AG – mittels Einräumung eines übertragbaren Kaufrechts – eine neue Lösung gefunden werden.

Ziel des Gemeinderates sowie der Firma Fevesta Wohnbau AG ist, die Planung für das Mehrfamilienhaus soweit voranzutreiben, dass das Baugesuch für das angrenzende Wohnhaus gleichzeitig mit dem Baugesuch für den Neubau der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt werden kann. Der Architekt der neuen Gemeindekanzlei, Thomas Hasler, Partner des Architekturbüros Staufer [&] Hasler ist gleichzeitig Verwaltungsratspräsident der Firma Fevesta Wohnbau AG. Diese hat das Projekt für den Neubau des Mehrfamilienhauses übernommen und wird es bis zur Baugesuchsreife weiter entwickeln. Die Realisierung des baureifen Wohnhausprojekts kann anschliessend durch einen geeigneten Investor erfolgen. Mit der gleichzeitigen Planung und Ausführung der beiden Projekte können – insbesondere bei der Erschliessung der gemeinsamen Tiefgarage und der Baustelleneinrichtung – Synergien genutzt werden.

Die Genehmigung des Kaufrechtsvertrags zwischen der Einwohnergemeinde Urnäsch mit der Firma Fevesta Wohnbau AG mit Sitz in Frauenfeld, betreffend Einräumung eines übertragbaren Kaufrechts von ca. 723 m2 Bauland ab Liegenschaft Nr. 1863 „Dorf“, Urnäsch, wird vom Samstag, 16. November bis Freitag, 29. November 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Gegenüber dem ursprünglichen Investor wird die Fevesta Wohnbau AG eine kleinere Parzellenfläche für den Wohnhausbau übernehmen und auf den Erwerb des «Parkbereichs» südlich des Pfarrhauses verzichten, was ganz im Sinne der evangelischen Kirchenvorsteherschaft ist. Daher verkleinert sich die zu verkaufende Parzellenfläche von ca. 1‘093 m2 auf neu ca. 723 m2. Bei einem gleichbleibenden Preis pro m2 ergibt dies nun mit CHF 250‘000.00 einen entsprechend geringeren Verkaufserlös in die Gemeindekasse.

Unter Vorbehalt, dass das fakultative Referendum unbenutzt abläuft, erfolgen im Dezember die Baueingaben für den Abbruch und den Neubau der Gemeindekanzlei durch die Gemeinde sowie dem Neubau des Wohnhauses durch die Fevesta Wohnbau AG.

Während der Bauzeit – vom März 2020 bis ca. Sommer 2022 – wird die Gemeindekanzlei an den Bahnweg 4 zügeln.

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