Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat für das Jahr 2019 entschieden, die Prämien für Kinder und junge Erwachsene weiterhin um das Minimum gemäss Bundesgesetz von 50% zu verbilligen. Den Kinderabzug hat er auf dem kantonalen gesetzlichen Minimum von 2000 Franken belassen. Auch die herabgesetzten Obergrenzen beim Einkommen um 10% und beim Vermögen um 20% werden beibehalten. Der Selbstbehalt wird hingegen auf 57% reduziert.
Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben. Ein Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. März 2019 möglich.