Regierungsrat lehnt Volksinitiative ab

Die Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» ist inhaltlich zu eng gefasst, widersprüchlich und schwächt die Gemeinden. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab.

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Eine Verbesserung mit Blick auf die Gemeindestrukturen sollte nicht mit einer isolierten Vorlage angegangen, sondern im Rahmen der ohnehin anstehenden Totalrevision der Kantonsverfassung geprüft werden.
Die Volksinitiative greift zwei einzelne Elemente aus der bisherigen Diskussion über die Gemeindestrukturen heraus: die Aufzählung der Gemeinden in Art. 2 und die Unterstützung und Förderung von Gemeindezusammenschlüssen in einem neuen Art. 103bis in der Kantonsverfassung. In den Augen des Regierungsrates bietet die Volksinitiative keine umfassende, sondern lediglich eine eingeschränkte und punktuelle Sichtweise. Wesentliche Fragen bleiben offen, insbesondere, ob die Gemeinden künftig in einem Gesetz oder in einer Verordnung aufzuzählen sind. Da die Initiative auf einen entsprechenden Vorschlag verzichtet, nimmt sie eine staatspolitische Abwertung der Stellung der Gemeinden in Kauf.
Die Initiative verbindet ausserdem Einzelfragen in unzweckmässiger Weise mit einer Regelung, die Gemeindezusammenschlüsse bis auf weiteres verhindert. Die Initianten behaupten, die Handlungsfreiheit der Gemeinden zu fördern. Mit dem neuen Art. 115bis KV schränkt die Initiative diese Handlungsfreiheit aber bis auf Weiteres massiv ein. Diese Regelung führt dazu, dass Veränderungen im Bestand der Gemeinden ausgeschlossen sind bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das Unterstützungs- und Förderungsmassnahmen des Kantons gegenüber Gemeinden regelt.
Der Regierungsrat anerkennt und schätzt das Engagement des Initiativkomitees für die Zukunft des Kantons, erkennt in der Initiative aber keinen Nutzen. Zurzeit sind in den Gemeinden keine Fusionsbestrebungen bekannt. Eine Verbesserung mit Blick auf die Gemeindestrukturen sollte nicht mit einer isolierten Vorlage angegangen, sondern im Rahmen der ohnehin anstehenden Totalrevision der Kantonsverfassung umfassend geprüft werden.

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