Rekurs gegen Grundstückschätzung abgewiesen

Die Standeskommission hat am 21. November 2017 festgelegt, wie die Höhe des Mietwerts selbst genutzter Bauten, der sogenannte Eigenmietwert, neu zu bestimmen ist. Seither wird der Mietwert einer selbst genutzten Baute nicht mehr durch einen fixen Prozentsatz des geschätzten Steuerwerts berechnet, sondern vom Schatzungsamt periodisch direkt geschätzt. Diese Schätzung erfolgt nicht auf der Basis eines Vergleichs mit anderen vergleichbaren Häusern in der Umgebung. Der Mietwert wird über die Nutzfläche oder über Raumeinheiten mit Einheitsansätzen pro Quadratmeter oder Raumeinheiten festgesetzt.

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Zwei Eigentümer haben die Schätzung des Mietwerts ihrer selbst genutzten Wohnliegenschaft mit Rekurs angefochten. Sie kritisierten, die Schätzer würden seit der von der Standeskommission am 21. November 2017 getroffenen Neuregelung der Schätzung des Mietwerts selbst genutzter Wohnräume auf eine hedonische Schätzmethode abstellen, die für den Kanton Appenzell I.Rh. ungeeignet sei, da es in der Umgebung zu wenig Wohnhäuser mit vergleichbarer Lage und Ausstattung gebe. Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen.
Die Standeskommission hat nach den Ausführungsbestimmungen zum Steuergesetz festzulegen, wie zu ermitteln ist, was der Steuerpflichtige bei einer Vermietung der selbst genutzten Objekte als Miete erzielen könnte. Bis zum Änderungsbeschluss vom 21. November 2017 wurde der Mietwert in Abhängigkeit des Steuerwerts mit einem fixen Prozentsatz des geschätzten Steuerwerts berechnet. Seit dieser Revision wird der Mietwert vom Schatzungsamt periodisch direkt geschätzt.
Der Mietwert wird nach dem seit 2007 anwendbaren Schätzerhandbuch über die Nutzfläche oder über Raumeinheiten je mit Einheitspreisen für Quadratmeter oder Raumeinheiten festgesetzt. Der im konkreten Fall für die Berechnung des Mietwerts verwendete Ansatz pro Quadratmeter beruht auf einem für jeden Bezirk erarbeiteten Orientierungsraster. Bei der hedonischen Schätzmethode, die entgegen der Annahme der Rekurrenten nicht als Basis für die Festlegung des Mietwerts verwendet wird, werden Eigenschaften und Lage von Wohnobjekten mit jenen einer Vielzahl von anderen Objekten verglichen, was aber eine Vielzahl vergleichbarer Objekte in der Umgebung erfordern würde.

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