Insbesondere sollen die Auszonungsflächen, welche für eine Bebauung teilweise oder ganz geeignet sind durch Flächen in der Bauzone entlastet werden, welche z.B. im Gewässer-, Strassen, oder Waldabstand liegen. Der Gemeinderat hat den Richtplan anlässlich seiner letzten Sitzung zur Vorprüfung durch das Departement Bau und Volkswirtschaft verabschiedet. Gleichzeitig führt das Gemeindepräsidium mit den Grundeigentümern Gespräche namentlich in Bezug auf die Sicherung der Erhältlichkeit. Nach erfolgter Vorprüfung und allfälligen Anpassungen erfolgen im September 2019 Informations- und Mitwirkungsanlässe in den Dorfteilen Platz, Dorf und Lachen. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit sich aus erster Hand über die Ortsplanung zu informieren, zu diskutieren und Rückmeldungen anzubringen. Anschliessend erfolgt die Vernehmlassung nach Art. 14 der Gemeindeordnung. Anfang 2020 soll der aufgrund der Vernehmlassung und Mitwirkung bereinigte Richtplan zur Genehmigung an den Regierungsrat eingereicht werden. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Es erfolgt keine Volksabstimmung oder Planauflage. Der Zonenplan hingegen ist dem Auflageverfahren unterstellt.