Rückzahlung der PostAuto Schweiz AG an Kanton und Bezirke

Die Standeskommission hat den Abschluss einer Vereinbarung mit der PostAuto Schweiz AG über eine Rückerstattung der von der öffentlichen Hand zu viel geleisteten Abgeltungen an Postautolinien im Kanton genehmigt.

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Wie Anfang 2018 publik wurde, haben die Verantwortlichen der PostAuto Schweiz AG von 2007 bis 2018 durch bewusst getätigte Umbuchungen von im regionalen Personenverkehr erwirtschafteten Gewinnen zu hohe Abgeltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden eingezogen. Die zu viel bezahlten Abgeltungen muss die PostAuto Schweiz AG den Bestellern der Postautolinien in den einzelnen Kantonen zurückerstatten. Dies soll auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung umgesetzt werden. Als Grundlage dazu haben der Bund, die Konferenz der kantonalen Direktoren für den öffentlichen Verkehr und die PostAuto Schweiz AG eine Rahmenvereinbarung über die Rückerstattung von insgesamt 188.1 Mio. Franken an die öffentliche Hand abgeschlossen. Diese Rahmenvereinbarung steht unter der Bedingung, dass mindestens 18 Kantone bis zum 14. Dezember 2018 eine Einzelvereinbarung mit der PostAuto Schweiz AG über eine entsprechende Rückerstattung genehmigen, wobei auf diese Kantone ein Rückerstattungsbetrag von mindestens 50 Mio. Franken entfallen muss. Die Standeskommission hat die diesbezügliche Vereinbarung über die Rückerstattung von an die PostAuto Schweiz AG geleisteten Abgeltungen an den Kanton Appenzell I.Rh. genehmigt. Der Rückerstattungsbetrag für den Kanton Appenzell I.Rh. beträgt inklusive Zins total 58’640.70 Franken.

Dieser Betrag wird zwischen dem Kanton und den Bezirken nach dem Anteil der mitfinanzierten Linien aufgeteilt. Der Hauptanteil von gut 31’000 Franken fliesst an den Kanton zurück. Da im Kanton Appenzell I.Rh. die unzulässigen Umbuchungen der PostAuto Schweiz AG in erster Linie Postautolinien im äusseren Landesteil betrafen, erhält der Bezirk Oberegg unter den Bezirken mit knapp 21’000 Franken den weitaus grössten Anteil der Rückerstattung. Die Anteile der Bezirke werden diesen als Gutschriften an die Abgeltungszahlungen im Jahr 2019 angerechnet.

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