Um den oberen Sonnenberg vollständig erschliessen zu können, wurde 2015 der Baulinienplan Sonnenberg und die Strassenbauprojekte zur Verlängerung der Sonnenbergstrasse öffentlich aufgelegt. Dagegen wurden die Rechtsmittel ergriffen. Das Obergericht stützte nun den Gemeinderat und wies die Beschwerde gegen den Baulinienplan in dritter Instanz ab. Das Urteil wird nicht ans Bundesgericht weitergezogen. Nach ungenutzter Beschwerdefrist ist der Baulinienplan jetzt rechtskräftig. Die Verfahren bezüglich der Strassenprojekte waren vorgängig sistiert worden und können mit der Rechtskraft des Baulinienplanes fortgeführt werden.
Heiden | 25.02.2019 | 16:49 Uhr
gk
Sonnenbergstrasse darf verlängert werden
Der Baulinienplan Sonnenberg kann genehmigt und das sistierte Rechtsverfahren zum Bau der Verlängerung Sonnenbergstrasse weiter geführt werden.