Sozialplan SVAR liegt vor: 45 Kündigungen im Januar

Der von einer paritätischen Verhandlungsgruppe erarbeitete Sozialplan für das Spital Heiden liegt vor. Er wurde vom Verwaltungsrat des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (SVAR) Anfang Dezember 2016 erlassen und von der Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Sozialplan tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft.

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In den vergangenen Wochen hat die paritätisch zusammengesetzte Verhandlungsgruppe (Sozialpartner und Arbeitgebervertretung) den Sozialplan SVAR ausgehandelt. Der vorliegende Sozialplan wurde in Übereinstimmung mit dem Personalgesetz erarbeitet und gilt für die arbeitsvertraglich beschäftigten Mitarbeitenden des Spitals Heiden, denen im Rahmen der Kooperation und Verlegung der stationären Chirurgie des Spitals Heiden zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2017 gekündigt werden muss oder mit denen der SVAR im gleichen Zusammenhang eine Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung schliesst.
Die Kündigungen – unter Einhaltung des rechtlichen Gehörs – werden im Januar 2017 ausgesprochen. Es sind rund 45 Mitarbeitende, jedoch keine Lernenden, betroffen. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte zehn Personen eine andere Stelle innerhalb des SVAR zugesichert werden. Gespräche innerhalb des SVAR sowie mit der Klinik Am Rosenberg laufen, damit geklärt werden kann, ob Vakanzen mit Mitarbeitenden des Spitals Heiden besetzt werden können.
Der Sozialplan hat zum Ziel, die notwendige Stellenreduktion verantwortungsbewusst durchzuführen und den Betroffenen beschäftigungssichernde Perspektiven zu geben. Folgende Überlegungen sind in den Sozialplan SVAR eingeflossen: Der SVAR stellt einen internen Beratungsservice sicher. Dieser betreut, begleitet und unterstützt die betroffenen Mitarbeitenden bei deren Suche nach einem neuen, vorzugsweise internen Arbeitsplatz. Die für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes erforderliche Zeit wird in Absprache mit der vorgesetzten Person zur Verfügung gestellt. Vakante Stellen werden an den anderen Standorten des SVAR nach Möglichkeit den betroffenen Mitarbeitenden angeboten. Zudem sichert der SVAR zu, sich bei notwendigen Fort- und Weiterbildungen sowie Outplacements finanziell zu beteiligen. Bestehende Rückzahlungsvereinbarungen werden vollständig erlassen.
Die Entschädigungsregelung berücksichtigt das Dienstalter, das Lebensalter und den Beschäftigungsgrad. Je länger eine Person beim SVAR angestellt ist/war und je älter eine Person ist, desto höher ist die finanzielle Entschädigung.
Soziale und wirtschaftliche Härten sollen vermieden oder zumindest gemildert werden. Der Sozialplan berücksichtigt die Personalstruktur der Betroffenen und die Arbeitsmarktsituation. Rund 50 Prozent der Betroffenen ist jünger oder um die 40 Jahre. Der Arbeitsmarkt für medizinische Berufe wie Pflege, OP-Pflege und Anästhesie-Pflege ist für Stellensuchende gut bis sehr gut, zumal in der Ostschweiz eine hohe Spitaldichte besteht.
Die Kosten des Sozialplans trägt der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden. Abhängig von der genauen Anzahl der Betroffenen und der gewählten Regelungen ist mit Kosten von ca. 650’000 bis 750’000 Franken zu rechnen.

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