Vorstand der SP Vorderland erfreut über Urteil des Obergerichts

Erwartungsgemäss hat das Obergericht die Beschwerden gegen die Nutzung des «Sonneblick» in Walzenhausen als kantonales Asyldurchgangszentrum abgelehnt und damit einen grossen Schritt getan, damit das Vorhaben endlich realisiert werden kann.

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Seit bald drei Jahren versucht ein «Anwohner-Komitee» das Projekt mit allen Mitteln zu verhindern, gestützt durch den Gemeinderat Walzenhausen, der auch Beschwerde eingereicht hatte.

Die SP Vorderland ruft die Gegnerschaft auf, den Obergerichtsentscheid zu akzeptieren und auf einen Weiterzug an das Bundesgericht zu verzichten. Dies würde es ermöglichen, das Durchgangszentrum in absehbarer Zeit zu eröffnen – wohlgemerkt in einer Zeit sinkender Zahlen der Asylgesuche. Dies würde einen Beginn ohne Vollbelegung ermöglichen und damit faktisch den Begehren des «Anwohner-Komitees» gerecht werden.

Es sei daran zu erinnern, dass es seinerzeit im Vorfeld der Eröffnung des Asyldurchgangszentrums «Landegg», die 2010 erfolgt ist, ebenfalls heftigen Widerstand gegeben hat, der nach der Inbetriebnahme verstummt ist.

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