Standeskommission erhält ab 2020 mehr Lohn

Der Grosse Rat hat am Montag eine Revision der Behördenverordnung deutlich gutgeheissen. Die höheren Entschädigungen kosten den Kanton jährlich knapp 350'000 Franken.

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In Innerrhoden beträgt die Grundentschädigung für die Regierungsmitglieder 90’000 Franken. Im Halbkanton sind die sieben Mitglieder der Standeskommission im Nebenamt tätig. Im Vergleich mit anderen kleinen Kantonen fällt der Lohn der Standeskommission ab: Im Kanton Uri erhalten die sieben Regierungsmitglieder, ebenfalls im Nebenamt tätig, eine Jahresentschädigung von 168’000 Franken. In Nidwalden werden die Regierungsmitglieder mit 180’000 bis 200’000 Franken entlöhnt. Sie haben einen 80-Prozent-Job. 2011 leisteten die Mitglieder der Innerrhoder Standeskommission durchschnittlich ein Pensum von 60 Prozent.

Das Kantonsgerichtspräsidium war bislang ein Ehrenamt, das mit jährlich 18’000 Franken entschädigt wurde. «Wir wollen eine Professionalisierung», sagte ein Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission. Der Aufwand sei seit der letzten Anpassung 2013 gestiegen. Die Staatswirtschaftliche Kommission geht von einem Durchschnittspensum von 35 Prozent aus. Dafür soll das Kantonsgerichtspräsidium künftig mit 60’000 Franken jährlich entschädigt werden. Sitzungsgelder und Pauschalen für das Aktenstudium belaufen sich auf rund 6000 Franken.

Aus den Reihen des Parlaments ging ausserdem ein Antrag ein, das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Grossen Rates von 100 auf 200 Franken pro Halbtag zu erhöhen. «Mit meinen Antrag bleiben wir trotzdem ein günstiges und effizientes Parlament», sagte Grossrat Josef Koch. Der Antrag wurde deutlich abgewiesen.

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