Standeskommission rügt geplante Übernahme der EU-Waffenrichtlinien

Die Standeskommission steht der vom Bund vorgeschlagenen Übernahme der Bestimmungen der geänderten EU-Waffenrichtlinie ins schweizerische Recht skeptisch gegenüber.

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Sie bezweifelt, dass mit einer Übernahme ein effektiver Beitrag zur Verhinderung von Straftaten, insbesondere von terroristischen Anschlägen mit Faustfeuerwaffen geleistet würde. Kriminelle dürften wegen der fehlenden Grenzkontrollen innerhalb der EU und der mangelhaften Kontrollen an der EU-Aussengrenze trotz der Verschärfung der Waffengesetze zu Waffen kommen. Im Weiteren rügt sie, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Waffengesetzes dem Umstand zu wenig Rechnung getragen wird, dass die Heimabgabe der persönlichen Waffe während der Zeit der Einteilung in der Armee einen wesentlichen Bestandteil des Schweizer Milizwesens darstellt. Im Weiteren wird ausgeblendet, dass zum Verständnis des schweizerischen Milizwesens auch die Entscheidung darüber gehört, ob man die Ordonanzwaffe nach der Entlassung aus der Armee behalten kann. Nach der Auffassung der Standeskommission bietet das in der Schweiz gültige Waffengesetz bereits heute genügend klare Leitplanken für den Umgang mit Waffen.

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