Steingärten und Sichtschutzwände dürfen auch schön sein

Seit einigen Jahren werden Steingärten und Sichtschutzwände in den privaten Gärten immer beliebter. In unserer Gegend sind solche Bauten untypisch und passen nicht zum Ortsbild.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Jetzt hat die Gemeinde Grundlagen erlassen, mit denen, der um sich greifende Wildwuchs solcher Anlagen kontrolliert und gesteuert werden kann. Um eine gängige Bewilligungspraxis zu entwickeln und die Grundeigentümer kompetent und stringent beraten zu können, hat die Kommission Bau und Planung Gestaltungsrichtlinien erarbeitet. Diese sollen als verbindliche Richtschnur im Bewilligungsverfahren dienen, teilt der Gemeinderat mit.
Kantons- oder gar schweizweit nimmt Heiden dadurch eine Vorreiterrolle ein. Bereits interessieren sich die Medien, Gärtner und Landschaftsarchitekten und deren Verbände für die Richtlinien. Das Echo ist durchwegs sehr positiv. Die Richtlinien stützen sich auf die entsprechenden kantonalen Broschüren „Bauen ausserhalb Bauzone“ und „Innentwicklung im Siedlungsgebiet“.
Die Richtlinien werden zukünftig der Baubewilligung beigelegt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Weitere Artikel