Stellungnahme zur kantonalen Deponieplanung

Der Kanton möchte, aufgrund eines bestehenden Mangels an Deponieplätzen für saubere Aushübe und Inertstoffe, die Deponieplanung neu angehen.

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In einer Vorauswahl wurden kantonsweit 48 potentielle Standorte evaluiert, welche nach einem Konsultationsverfahren durch den Regierungsrat genehmigt und in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen.
In Wolfhalden hat sich ein potentieller Standort im Schönenbühl ergeben. Direkt betroffen sind dabei die Grundstücke Nrn. 566, 581, 599 und 1526. In seiner Stellungnahme sieht der Gemeinderat grundsätzlich die nahe Entsorgung der anfallenden Aushubvolumen und inerten Baustoffe aus Sicht der allgemeinen Umweltaspekte positiv (vermeiden von langen Fahrten, etc.).
Der Gemeinderat möchte trotz dieser Aspekte, dass weitere Abklärungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden wichtigsten Punkte:
– Bei geplanten Ablagerungen im Bereich oder nach Westen über den Saugrubbach hinaus soll der Verlauf und die Anpassung des Bachbettes bzw. die Renaturierung besonders berücksichtigt werden.
– Durch den geplanten Deponiestandort verläuft eine wichtige Wassertransportleitung der Wasserversorgung. Bezüglich Wartung und Instandhaltung muss diese in der Deponiestandortplanung berücksichtigt oder aufgrund der Schutthöhe gegebenenfalls sogar verlegt werden. Die durchgehende Wasserversorgung muss sichergestellt werden.

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