Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen

Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen vom 17. März 2019 eine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen.

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Beanstandet wurde darin, dass das Gemeindepräsidium und das Präsidium der Geschäftsprüfungskommission nicht mehr aus der Mitte des Gemeinderates bzw. der Geschäftsprüfungskommission gewählt werden. Dabei übersah der Beschwerdeführer, dass das Gemeindegesetz eben dies nicht mehr vorsieht. Mit der Öffnung der Wählbarkeit entfällt die bisherige Notwendigkeit, eine doppelte Wahl bestehen zu müssen.

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