Strassenverzeichnis zur Genehmigung eingereicht

Nach Abschluss aller Auflageverfahren konnte der Gemeinderat das Strassenverzeichnis und den Strassenplan definitiv verabschieden und dem Departement Bau und Volkswirtschaft zur Genehmigung einreichen.

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Das Strassenverzeichnis bildet die Grundlage für Strassenbeiträge des Kantons an die Gemeinde. Diese werden aufgrund der Strassenkilometer für öffentlich gewidmete Strassen ausgerichtet. Die Gemeinde bezahlt dann aus diesen Geldern Beiträge an Strassenkorporationen und Flurgenossenschaften gemäss gemeindeeigenem Strassenreglement. Das Strassenreglement hat der Kanton schon früher genehmigt. Es soll nun zusammen mit dem Strassenverzeichnis in Kraft gesetzt werden.

Die Erarbeitung des Strassenverzeichnis hat viel Zeit in Anspruch genommen. Jede Strasse in der Gemeinde musste auf ihre öffentliche Widmung überprüft und aufgrund von Bewertungskriterien klassiert werden. Gespräche mit Strasseneigentümern waren notwendig. Zahlreiche Strassenkorporationen und Flurgenossenschaften mussten ihre Statuten mit der öffentlichen Widmung ergänzen, damit sie weiterhin beitragsberechtigt sind. Nach all diesen Vorarbeiten wurde das Strassenverzeichnis öffentlich im April/Mai 2019 aufgelegt.

Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ins Strassenverzeichnis war die Entfernung von Fahrverboten. Eine öffentlich gewidmete Strasse, die mit einem Fahrverbot belegt ist, wird nicht anerkannt. Die betroffenen Eigentümer mussten also entscheiden, ob sie das Fahrverbot entfernen wollten oder nicht. Nach diesen Vorabklärungen erfolgte im August 2019 die vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung für die Entfernung der Fahrverbote. Es gab keine Einsprachen.

Mit dem Abschluss aller formellen Verfahren kann nun das Verzeichnis dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden. Anschliessend werden das Strassenreglement und das Strassenverzeichnis in Kraft gesetzt.

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