Über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen

Das Departement Bildung und Kultur AR hat Ende Oktober allen Gemeinden die Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen zur Vernehmlassung unterbreitet.

  • (Symbolbild: bigstock)

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Der Gemeinderat Wolfhalden hat sich mit der der Teilrevision der Verordnung auseinandergesetzt. Ziel der Teilrevision ist die Anpassung der Besoldung von Lehrpersonen. Insbesondere sollen die Einstiegslöhne für Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarstufe sowie der Einstiegslohn der Lehrpersonen der Sekundarstufe I und der Förderlehrpersonen aller Stufen angehoben werden. Damit werden dem prognostizierten Zuwachs an Schülerinnnen und Schülern und einem damit verbundenen zukünftigen Lehrpersonenmangel Rechnung getragen. Mit Blick auf die Rekrutierung künftiger Lehrpersonen soll damit auch die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit den umliegenden Kantonen verbessert werden. Der Gemeinderat Wolfhalden schliesst sich der Stellungnahme der Gemeindepräsidien-Konferenz AR an. Sie weist auf alle aus der Sicht des Gemeinderates kritischen Punkte hin. Im Speziellen sind hier das als fraglich zu beurteilende «Giesskannenprinzip» sowie die als wenig weitsichtig zu bezeichnende Begründung der Wettbewerbsfähigkeit zu nennen. Des Weiteren ist als kritischer Punkt die Mehrbelastung des Gemeindefinanzhaushaltes zu belegen.

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