Über die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen

Kantonale Stellungnahme zu einer Neuregelung über den Tierschutz beim Schlachten.

Die Standeskommission begrüsst das Bestreben des Bundes für eine Anpassung der Regelungen zum Tierschutz bei der Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Sie hält aber den Verordnungsentwurf in mehreren Punkten als inkonsistent und erwartet bei verschiedenen Regelungen Präzisierungen und eine bessere Abstimmung auf die Bedingungen in der Praxis.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen strebt mit einer Revision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten insbesondere eine Erweiterung mit Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen an, da diese zunehmend an Bedeutung gewinnt. Weiter werden neue Vorgaben zur Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern vorgeschlagen. Verschiedene Anpassungen sollen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgenommen werden.
Die Standeskommission begrüsst das Bestreben, die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen neu zu regeln und in Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bestehende Regelungen in der Verordnung des Bundesamts über den Tierschutz beim Schlachten anzupassen. Zu kritisieren ist aber, dass die vorgeschlagenen Regelungen teilweise nicht ausreichend auf die Praxisbedingungen abgestimmt sind. Die Verordnung ist zudem in mehreren Passagen schlecht redigiert, da die vorgenommene Aufteilung der Regelungen auf die Tierschutzverordnung und die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten teilweise nur schwer nachvollziehbar und in sich nicht konsistent ist.

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