Verkauf «Jägerhüsli» wird vorerst sistiert

Der Gemeinderat Teufen hat im September 2018 das Wohnhaus Oberfeld (Jägerhüsli) zum Verkauf ausgeschrieben.

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Auf das Inserat hin sind einige Angebote eingegangen, wobei sich Interessenten vor Einreichen eines Angebotes mit Fragen betreffend das Fuss- und Fahrwegrecht direkt an den Kanton gewandt haben.
Nachdem der Bestand des Fussund Fahrwegrechtes seitens des Kantons verneint wurde, haben Interessenten teilweise vom Einreichen eines Angebotes Abstand genommen. Aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsauffassung betreffend das Fuss- und Fahrwegrecht zwischen Kanton und Gemeinde wurde ein Verkauf aufgeschoben, bis die Angelegenheit verbindlich geklärt ist. In der Zwischenzeit hat die zuständige Abteilung des Departementes Bau und Volkswirtschaft entgegen der raumplanungsrechtlichen Beurteilung der gleichen Abteilung aus dem Jahre 2017 zusätzlich den Bestand des Wohnhauses in Frage gestellt.
Der Gemeinderat sieht sich daher veranlasst, eine verbindliche Festlegung betreffend das Fuss- und Fahrwegrecht und den Bestand des Wohnhauses zu erwirken. Entsprechende Vorbereitungen sind im Gange. Nach verbindlicher Klärung der Rechtssituation wird der Gemeinderat informieren und noch einmal die Gelegenheit zur Angebotseinreichung geben.

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