Die Messungen erfolgten offen (mit Anzeige) und verdeckt und zeigen in den Resultaten keine Unterschiede. Die zweiwöchige Erhebung zeigt nebst einer Geschwindigkeitsübertretung frühmorgens – keine Verstösse gegen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit. Aufgrund dieser Messresultate werden verkehrsberuhigende Massnahmen als nicht notwendig erachtet und es wurde darauf verzichtet.
Lutzenberg | 06.03.2019 | 09:42 Uhr
gk
«Verkehrsberuhigende Massnahmen» sind nicht nötig
Auf Anregung von Quartieranwohnern wurden im letzten Herbst auf der Schwendistrasse beim Dorfeingang von Wienacht Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen.