Verteilschlüssel soll auch bei Variante «Hallenbad mit Sauna» gleich bleiben

Die Standeskommission hat dem Grossen Rat eine Ergänzungsbotschaft zur Revision des Sportgesetzes überwiesen. Inhaltlich geht es dabei um die Aufteilung des Betriebsdefizits des geplanten neuen Hallenbades zwischen dem Kanton und den Schulgemeinden des inneren Landesteils.

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Da der Grosse Rat bei der ersten Lesung der Vorlage beschlossen hat, der Landsgemeinde nicht nur die von der Standeskommission empfohlene Variante mit einem Basisangebot, sondern zusätzlich noch eine Variante mit Saunaangebot zur Abstimmung vorzulegen, mussten zusätzliche Abklärungen vorgenommen werden. Es war mit den Schulbehörden zu klären, ob diese damit einverstanden sind, dass der vereinbarte Verteilschlüssel auch für die erweiterte Hallenbadvariante gilt. Weil bei der Hallenbadvariante mit einem Saunaangebot von einem tieferen Betriebsdefizit ausgegangen wird, und um für die Landsgemeinde möglichst rasch geklärte Verhältnisse zu gewährleisten, erklärten sich die Schulbehörden einverstanden, den vereinbarten Verteilschlüssel auch bei einem mit einem Saunaangebot erweiterten Hallenbad anzuwenden. Die Vorlage zur Revision des Sportgesetzes muss daher nicht angepasst werden.

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