Volksinitiative zum Schiesssportzentrum ist formell ungültig

Am Freitag, 25. Januar 2019, hat ein Initiativkomitee bei der Gemeindekanzlei die Unterschriftenbogen betreffend die Volksinitiative Schiesssportzentrum Teufen AR eingereicht. Die eingereichten Unterschriftenbogen wurden in der Folge von der Gemeindekanzlei geprüft und amtlich beglaubigt.

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Das Initiativkomitee hat die Unterschriftenbogen in Anwendung von Art. 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) durch die Kantonskanzlei vorprüfen lassen. Die Unterschriftenbogen haben den Formvorschriften gemäss Art. 52 zu entsprechen. Auf der kantonalen Homepage wird ausserdem klar auf die formalen Kriterien für die Gültigkeit einer Unterschriftenliste hingewiesen: «Sie müssen verschiedene Bestandteile enthalten, damit sie gültig sind, nämlich mindestens die Gemeinde, in welcher die Unterzeichnenden politischen Wohnsitz haben, den Wortlaut der Initiative, die Namen und Adressen von mindestens fünf Urhebern der Initiative (Initiativkomitee) sowie die Rückzugberechtigten, eine vorbehaltslose Rückzugsklausel sowie einen Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht (Art. 282 StGB).»
Die nun bei der Gemeindekanzlei eingereichten Unterschriftenlisten enthalten nur die Namen der Mitglieder des Initiativkomitees, die Adressen hingegen nicht. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 52 des Gesetzes über die politischen Rechte nicht erfüllt. Diesbezügliche Abklärungen mit der Kantonskanzlei führten zum Ergebnis, dass diese Unterschriftenlisten als ungültig zu beurteilen sind.
Gemäss Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte obliegt der Gemeindekanzlei die Ermittlung der Gesamtzahl der gültigen Unterschriften. Über das Zustandekommen entscheidet der Gemeinderat. Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung muss eine Initiative von mindestens 150 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Mit 208 gültigen Unterschriften ist die Initiative zwar zustande gekommen, musste jedoch aufgrund formeller Mängel für ungültig erklärt worden. Das Initiativkomitee wurde von Gemeindepräsident Reto Altherr und Vizepräsident Markus Bänziger über diesen Sachverhalt persönlich in Kenntnis gesetzt.

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