Wegen Steuerausfällen wird in Ausserrhoden ein «Solidaritätsausgleich» gesucht

An der Ausserrhoder Gemeindepräsidienkonferenz, die gestern vor zwei Wochen, am 21.Juni 2018, in Urnäsch durchgeführt wurde, standen vor allem zwei Geschäfte im Vordergrund: Die Steuergesetzgebung sowie die Aufgaben- und Finanzplanung der Gemeinden.

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Was die Steuergesetzgebung betrifft, so sind die Gemeinden vor allem daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Steuerausfällen sie zu rechnen haben, sobald der Kinderabzug Gesetz ist. Die Gemeindepräsidienkonferenz hat die Appenzell Ausserrhoden Informatik AG (ARI) beauftragt, die Gesamtkoordination für die technische Umsetzung des Projekts «Aufgaben- und Finanzplanung der Gemeinden» zu übernehmen.

Steuerliche Abzüge für Kinder = Entlastung für Familien

Das Geschäft «Teilrevision des Steuergesetzes» wurde vom Kantonsrat an seiner Sitzung vom 7. Mai 2018 behandelt. In diesem Geschäft standen einander ein Antrag des Regierungsrates sowie ein Antrag der zuständigen Parlamentarischen Kommission (PK) zur Diskussion gegenüber. Die Ratsmehrheit folgte dabei dem Antrag der PK für einen dreistufigen Kinderabzug.

Mit einer Entlastung der Familien – was grundsätzlich positiv zu werten ist – ist gleichzeitig aber auch mit Steuerausfällen bei Kanton und Gemeinden im Umfang von etwa 1,05 beziehungsweise 1.25 Millionen Franken zu rechnen. Betroffen sind dabei vor allem die Gemeinden, welche bereits heute für Familien attraktiv sind. So schmerzlich dies auf den ersten Blick erscheint, so ist dies auch eine «Investition» in die Zukunft des Kantons. Nicht nur im Regierungsprogramm positioniert sich der Kanton Appenzell A.Rh. als familienfreundliche «Destination».

Suche nach dem «Solidaritätsausgleich»

Auch im Rahmen der Diskussion über den Finanzausgleich stehen gewichtige Fragen an. In Artikel 104 der Verfassung lautet die Bestimmung für den Finanzausgleich: «Durch einen Finanzausgleich ist ein ausgewogenes Verhältnis der Steuerbelastung unter den Gemeinden anzustreben.» In diesem Zusammenhang sind in verschiedenen Gremien Diskussionen im Gang zur Frage: Wie kann diese Verfassungsbestimmung gerecht umgesetzt werden? Ziel ist es dafür zu sorgen, dass die Schere zwischen den Gemeinden nicht immer weiter auseinandergeht. Anderseits können die finanzstarken Gemeinden auch nicht unbesehen immer stärker belastet werden. Dazu müssen neue Elemente im Finanzausgleich diskutiert und zur Wirkung gebracht werden. Die Rede ist zum Beispiel auch von einem «geografisch-topografischen Finanzausgleich». Darunter wird ein «Solidaritätsausgleich» zwischen weniger prädestinierten, ländlichen Regionen und gut gelegenen Regionen verstanden. Neben dem Finanzausgleich muss das Augenmerk aber vor allem auf die Steigerung der Steuerkraft gelegt werden. Die Gemeinden sind bereit mit dem Kanton diese schwierigen Fragen zu lösen und bei der Grundlagenarbeit zu einer Neugestaltung des Finanzausgleichs mitzuarbeiten.

Aufgaben- und Finanzplanung der Gemeinden

Gemäss Artikel 10 des Finanzhaushaltgesetzes sind der Regierungsrat und die Gemeinderäte verpflichtet, jährlich einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zu erstellen, der die mittelfristige Entwicklung von Leistungen und Finanzen aufzeigt. Der Plan soll unter anderem die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten enthalten, weiter auch eine Übersicht über die Entwicklung der Hauptaufgaben, eine Übersicht über die geplanten Investitionen, den geschätzten Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsmöglichkeiten sowie die finanzpolitischen Zielgrössen und die Entwicklung der Finanzkennzahlen aufzeigen.

Der Kanton hat bereits einen solchen AFP realisiert. Damit die Kosten tiefgehalten werden können, sollen in den AFP der Gemeinden möglichst viele der für den Kanton entwickelten Elemente wiederverwendet werden. In diesem Sinn hat eine aus Gemeindevertretern zusammengesetzte Projektgruppe mit Unterstützung der BDO AG den Inhalt und die Struktur eines Gemeinde-AFP definiert und einen solchen Plan als Muster erstellt. Drei Gemeinden haben sich als Testgemeinden zur Verfügung gestellt. Somit sollte der ehrgeizige Zeitplan zur Umsetzung des ARP für das Jahr 2020 möglich sein.

Vereinbarung mit ARI genehmigt

Die Appenzell Ausserrhoden Informatik AG übernimmt die Gesamtkoordination der technischen Umsetzung für die Gemeinden. Die Gemeindepräsidienkonferenz hat die Vereinbarung mit der AR Informatik AG gutgeheissen und sie mit der Ausführung des Projekts «Gemeinde-AFP» beauftragt.

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