Wolf M75 darf abgeschossen werden

Appenzell Ausserrhoden schliesst sich den Kantonen Graubünden, Tessin und St.Gallen an und erlaubt den Abschuss des schadenstiftenden Wolfes M75 auf dem Kantonsgebiet.

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Der Wolf M75 hat seit Beginn des Jahres in mehreren Kantonen eine grosse Anzahl von Schafen getötet. In seinem Streifgebiet wurden innerhalb der letzten vier Monate mindestens 55 Schafe gerissen. Betroffen waren betreute Herden, die sich auf elektrisch gesicherten Weiden und in der Nähe von Häusern befanden. Die Risse konnten mit DNA-Analysen eindeutig dem Wolfsrüden M75 zugeordnet werden. Auch der Riss von zwei Schafen am 25. Februar 2017 auf einer Heimweide im Gebiet Wässern, Heiden, wurde zweifelsfrei von diesem Wolf verursacht. In Appenzell Ausserrhoden sind seit 2014 insgesamt sechs Schafe von verschiedenen Wölfen gerissen worden.

Die Kantone Graubünden, Tessin und St.Gallen haben infolge der eindeutigen Schadenslage und gestützt auf die eidgenössische Jagdverordnung eine Abschussverfügung für M75 auf ihrem Kantonsgebiet erlassen.
Aufgrund seines bisherigen Verhaltens ist von weiteren Rissen durch den Wolf M75 auszugehen. Dieser zeigt das typische Verhalten eines nicht stationären Wolfes. Durch seine häufigen und schnellen Wanderungen über grössere Distanzen ist auch ein plötzliches Wiederauftreten von M75 im Gebiet von Appenzell Ausserrhoden möglich. Um weiteren Schadenfällen im gesamten Streifgebiet von M75 vorzubeugen, erlaubt das Amt für Raum und Wald den Abschuss des Wolfs auf dem Kantonsgebiet von Appenzell Ausserrhoden, gleich wie die Kantone Graubünden, Tessin und St.Gallen auf ihrem Gebiet.

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