Zu viel Bauland: Planungszone erlassen

Mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013 durch das Schweizer Stimmvolk folgen weitreichende Änderungen in der Raumplanung. Die entsprechenden Auswirkungen auf die Gemeinde Wolfhalden zeichneten sich über die Jahre langsam ab, wurden jedoch erst mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat im Herbst 2018 konkret.

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Gemäss diesem verfügt die Gemeinde Wolfhalden über eine zu grosse Bauzone und wurde angewiesen, Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 2ha auszuzonen. Zusätzlich müssen sämtliche Gemeinden ihren Richt- und Zonenplan revidieren.
Der Gemeinderat hat deshalb, auf Anweisung des kantonalen Departements für Bau und Volkwirtschaft, eine Planungszone verfügt. Diese betrifft alle Grundstücke, bei denen es nicht zum Vornherein ausgeschlossen erscheint, dass sie bei der Zonenplanrevision dem Nichtbaugebiet oder einer anderen Nutzungszone zugewiesen werden. Das entsprechende amtliche Inserat wird in den Tageszeitungen sowie im Amtsblatt veröffentlicht. Die betreffenden Grundeigentümer werden direkt angeschrieben.

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